Wo ist Felix Heger aus Oftersheim ???

 

 


 

 

 

 

Justizminister (BW) entscheidet über neu aufzunehmende Ermittlungen der Staatanwaltschaft Baden-Baden

 

Nach Mitteilung von Herrn Rechtsanwalt Alexander Moser besteht derzeit wieder begründete Hoffnung auf die Neuaufnahme von Ermittlungen. Es läuft abermals beim Justizministerium Baden-Württemberg eine Beschwerde gegen die überraschende Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Ausserdem hat Rechtsanwalt Moser weitere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft Baden-Baden und der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe erhoben, über welche Justizminister Rainer Stickelberger nun ebenfalls zu entscheiden hat. 

 

Schon Anfang des Jahres 2011 hatten entsprechende Anträge von Rechtsanwalt Moser zu einer Zusage der Staatsanwaltschaft Baden-Baden zur Durchführung weiterer Ermittlungen geführt. Die Zusage wurde dann jedoch nur völlig unzureichend umgesetzt. Es drängt sich nach Meinung von Rechtsanwalt Moser der Verdacht auf, dass es sich hier lediglich nur um eine Scheinzusage handelte, um der wachsenden öffentlichen Kritik zu begegnen, welche insbesondere auch durch eine bevorstehende Ausstrahlung des Falles bei "Aktenzeichen XY ungelöst" Ende März 2011 zu erwarten war. Soweit neue Ermittlungen durchgeführt wurden, erhärtete sich sogar der Verdacht, dass der Vater des vermissten Kindes Felix Heger Opfer eines Tötungsdelikts wurde. Es existieren inzwischen keinerlei Hinweise mehr darauf, dass sich der Vater Michael Heger tatsächlich selbst hat umbringen wollen. Diese These der Ermittlungsbehörden ist falsch.

 

Trotz ihre ausdrückliche Zusage hat die Staatsanwaltschaft Baden-Baden bisher noch nicht einmal eine Spurensicherung der am Leichenfundort sichergestellten leeren Schnapsflaschen vorgenommen, obgleich die fehlende Alkoholisierung der Leiche von Felix´ Vater doch nun mehr als nahe legt, dass die Flaschen dort - genau wie die leere Packung eines für einen Selbstmord überhaupt nicht geeigneten Schlafmittels -  nur zur Vortäuschung eines typischen Suizids platziert wurden. Ein Selbstmörder neigt nun einmal nicht dazu, sich in den bitterkalten Wald zu begeben, um dort seinen Selbstmord durch das Platzieren leerer Schnapsflaschen und untauglichen Schlaftabletten vorzutäuschen, wenn er ihn denn tatsächlich auch begehen will. Auch das Rechtsmedizinische Institut ermittelte als "vermutliche" Todesursache schwere Brust- und Lungenverletzungen, was nun ebenfalls nicht gerade für einen Selbstmord - auch noch begangen durch die Einnahme von untauglichen Tabletten und Schnaps aus leeren Flaschen - spricht.

 

Rechtsanwalt Moser rechnet mit einem Erfolg seiner Beschwerden. Alles andere würde seiner Meinung nach den Glauben der Öffentlichkeit in ein funktionierendes Rechtssystem in Deutschland, speziell aber in Baden-Württemberg, tief erschüttern. So haben die Staatsanwaltschaft Baden-Baden und die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe beispielsweise die sich aufdrängende Spurensicherung an den Schnapsflaschen übereinstimmend mit der erstaunlichen Begründung abgelehnt, dass sich auf diesen schliesslich auch Spuren von Personen befinden könnten, welche mit der Sache gar nichts zu tun hätten (!). Obwohl also massive Hinweise auf einen Mord an Felix´ Vater existieren und die Aufklärung dieses Verbrechens auch zugleich zur Klärung des Schicksals des seither spurlos verschwundenen Kindes Felix führen dürfte, verweigern die Behörden mit derart unfassbaren Begründungen selbst die banalsten Ermittlungen.

 

Die Liste der von Rechtsanwalt Moser erhobenen Beschwerdepunkte ist seit der letzten Veröffentlichung (http://ramo.de/14.html) noch erheblich angewachsen und der Justizminister ist aufgerufen, diese Missstände nun endlich wirksam zu beseitigen, indem er die Staatsanwaltschaften zu weiteren Ermittlungen anweist. Der Justizminister trägt als oberster Dienstherr der Staatsanwaltschaften die alleinige politische Verantwortung für derart defizitäre Ermittlungsarbeit und hieraus ergibt sich auch seine Pflicht zum Einschreiten, wenn es um die Beseitigung derartiger Störungen geht. Rechtsanwalt Moser verweist insoweit auch auf das eigene Interesse des Justizministers an der Funktionalität seines Behördenapparates. Ausserdem würde es hier auch darum gehen, dass die Staatsanwaltschaft Baden-Baden Anfang des Jahres 2011 gegenüber dem Justizmister bereits die Zusage zur Durchführung weiterer Ermittlungen gemacht hat, aber diese Zusage dann nicht eingehalten hat. Nicht nur der Justizminister selbst wird erwarten können, dass die ihm durch seinen eigenen Behördenapparat abgegebenen Zusicherungen auch eingehalten werden. Auch die Familie von Felix und auch die Öffentlichkeit kann dies erwarten. Schliesslich steht insoweit auch die Glaubwürdigkeit des Justizministers selbst auf dem Spiel, wenn er sich die Zusagen seiner seinem Zuständigkeitsbereich unterfallenden Staatsanwaltschaften erst zu eigen macht und es dann aber zulässt, dass sie nicht eingehalten werden.